: Spermaspender haben Vaterrechte
Ottawa (dpa/taz) – Ein kanadisches Gericht hat einen Mann zum rechtlichen Vater eines Kindes erklärt, obwohl es durch künstliche Befruchtung mit dem Sperma eines anonymen Spenders gezeugt wurde. Die Mutter des Kindes, die sich vor der Geburt von dem Mann trennte, hatte versucht, sich zum alleinigen Elternteil erklären zu lassen.
Kanadas Medien machten einen großen Rummel und bezeichneten das Urteil am Mittwoch als Sieg für die Rechte von Vätern und erstmalig in der Justizgeschichte Kanadas. Das Gericht in Toronto (Provinz Ontario) entschied zugunsten des Mannes, obwohl die Gesetzgebung der Provinz bisher die Frage der Elternschaft bei künstlicher Befruchtung nicht regelt. Richter George Yates berief sich bei seiner Entscheidung auf das bestehende Gesetz, das das Wohl des Kindes voranstellt. Der Mann habe ehrlich bewiesen, sagte er, daß er Vater sein wolle. Es wäre „grausam“ gegenüber dem Kind, ihm diese Beziehung zu verweigern.
Das Ehepaar hatte nach kinderloser Gemeinschaft die künstliche Befruchtung durch einen anonymen Spender beschlossen. Dies gelang, aber die Frau verließ den Ehemann, bevor das Kind geboren wurde. Er besuchte das Kind jedoch regelmäßig, zahlte Unterhalt und wurde Daddy von der jetzt fast Dreijährigen genannt. Das darf er nun weiter tun.
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