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Statt Argumente Repressionen

■ betr.: „Die ,Killer‘-Posse“ (An klage wegen eines Leserbriefs), taz vom 11./12. 2. 95

[...] Festzustellen bleibt immer wieder, daß die freie Meinungsäußerung per Grundgesetz zwar erlaubt, ja sogar garantiert ist, aber einer massiven Einschränkung unterworfen ist, wenn Staats- und Schutzorgane betroffen sind.

Ich fühle mich als ehemaliger Soldat weder beleidigt noch als Teil des Volkes verletzt, wenn mir jemand mit seinen Worten seine Meinung sagt. Ich fühle mich aber als Steuerzahler betrogen, wenn ich sehe, wofür Steuern benutzt werden. Nicht juristisch, aber emotional teile ich die Auffassung von T. Keller, wenn es auch notwendig ist, diese schlagwortartige Aussage etwas differenzierter darzustellen.

Was auffällig ist, in vielen Fällen wunderlich erscheint, ist die Tatsache, daß staatlicherseits nicht versucht wird, Ausagen wie denen, um die es vorliegend geht, mit Argumenten zu begegnen, sondern ausschließlich der Repressionsapparat eingeschaltet wird. Diese Reaktion hat Tradition. Der besseren Welt, für die die RAF eingetreten ist, ist der § 129 a StGB entgegengehalten worden (extra für den Stammheim-Prozeß geschaffen), kommunistischem Denken wurden Berufsverbote entgegengesetzt. Atomkraftgegner wurden mit Wasserwerfern traktiert, bis sie sich endlich wehrten, um so den massiven Polizeieinsatz zu rechtfertigen...

Weiter so, liebes Deutschland, entlarvender kann man nicht handeln. [...] Dirk Schwabe, Klein Schneen

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