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„Fatale Verkettung“

■ Frau, die ihr Kind tötete, schuldunfähig

Eine Studentin, die ihre 15 Monate alte Tochter aus dem siebten Stockwerk eines Wohnheimes geworfen und so getötet hat, ist gestern vom Landgericht Hamburg unter Therapie-Auflagen wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Die Große Strafkammer 21 gab dem Antrag der Staatsanwaltschaft statt, die Einweisung der 27jährigen in eine geschlossene psychiatrische Heilanstalt aufgrund der besonderen Umstände des Falles zur Bewährung auszusetzen. Die Frau sei, so der Vorsitzende Richter, aufgrund einer akuten Psychose schuldunfähig und könne daher nicht bestraft werden.

Die Studentin hatte am 12. Juni 1994 ihr Kind nach einem heftigen Streit mit ihrer Mutter aus dem Fenster geworfen. Danach habe die Frau, die seit längerem an „psychotischen Zuständen“ leidet, laut ihrer Anwältin ebenfalls in die Tiefe springen wollen. Nach Auffassung der Sachverständigen habe die unzulängliche Wohnsituation, die Trennung vom Freund sowie die konfliktreiche Beziehung zur Mutter eine „fatale symbiotische Verkettung“ hervorgerufen. lno

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