: Berliner CDU entdeckt die Schule
■ Für Bestandsschutz der Berliner Schule im Fusionsvertrag
Die Nachverhandlungen zum Staatsvertrag der Länder Berlin und Brandenburg sind mitten ins parteipolitische Fahrwasser und in den Berliner Wahlkampf geraten. Wo sonst bildungspolitische Themen eher marginale Bedeutung haben, betont die Berliner CDU- Fraktion jetzt die besondere Bedeutung des Schulwesens für ein gemeinsames Bundesland Berlin- Brandenburg. Sie fürchtet, im roten Gesamtschul-Meer Brandenburgs zu versinken, und fordert, den Bestandsschutz der Berliner Schule weiterhin im Fusionsvertrag festzuschreiben. Was da Bestand haben soll, ist unter anderem die sechsjährige Grundschule sowie das in Hauptschule, Gymnasium, Real- und Gesamtschule gegliederte Berliner Schulsystem.
Anlaß der Sorge ist ein vom Bildungsausschuß des Brandenburger Landtags angenommener Antrag der Brandenburger SPD, den Artikel 46 (Schule) des Staatsvertrages zu streichen. Damit seien gesicherte Rahmenbedingungen für ein gemeinsames Schulwesen in Frage gestellt, so die schulpolitische Sprecherin der Berliner CDU-Fraktion, Claudia Kollotschek. So habe Brandenburg zum Beispiel keine einzige Hauptschule und nur sehr wenige Realschulen, sondern sei flächendeckend mit Gesamtschulen ausgestattet, von denen wiederum nur 45 eine gymnasiale Oberstufe hätten.
„Wir haben Wahlkampf“, quittiert ihre Kollegin Petra Merkel von der Berliner SPD-Fraktion die Ängste der CDU. Ihre Fraktion habe beschlossen, den Staatsvertrag zu entrümpeln und abzuspecken. Zu berücksichtigen sei jedoch der Verhandlungsauftrag an den Senat, die Vielfalt der Berliner Schule bei den Fusionsverhandlungen zu berücksichtigen.
Die CDU-Fraktion hat wohl in den zukünftigen Gesetzgeber eines gemeinsamen Landes Berlin- Brandenburg kein Vertrauen, argwöhnt Sybille Volkholz, bildungspolitische Sprecherin der Bündnisgrünen im Abgeordnetenhaus: „Im Kolonialherrenstil will die CDU offenbar das Berliner Schulsystem über den Staatsvertrag einem gemeinsamen Parlament aufdrücken. Wir wollen nichts festschreiben, was einem künftigen Gesetzgeber vorgreift.“ Der Staatsvertrag sollte sowenig wie möglich in die Befugnisse eines zukünftigen Parlaments eingreifen. Michaela Eck
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