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Fluorid gehört natürlich dazu

■ Gericht: Natürliches Mineralwasser nicht manipulieren

Wer in Deutschland ein natürliches Mineralwasser verkaufen will, darf vorher nicht mit Hilfe von Aluminiumoxid den Fluoridgehalt senken. Mit diesem am Freitag veröffentlichten Urteil (Az.: 10 L 6114/92) hat der 10. Senat des Lüneburger Oberverwaltungsgerichts die Klage der Firma „Wesergold Getränkeindustrie GmbH“ (Rinteln) gegen die Bezirksregierung Hannover als zuständige Genehmigungsbehörde zurückgewiesen.

Die Entscheidung hat bundesweit richtungsweisende Bedeutung. Die Richter wiesen darauf hin, daß nach der Mineralwasserrichtlinie der Europäischen Union ein natürliches Mineralwasser, so wie es aus der Quelle tritt, lediglich durch das Ausfiltrieren von Eisen- und Schwefelverbindungen verändert werden darf. Eine Behandlung des Wassers durch Zusatz anderer Stoffe sei nicht erlaubt.

Betroffen von der Entscheidung ist zunächst unmittelbar die von „Wesergold“ in Bayern und Baden-Württemberg vertriebene „Zurzacher Mineralquelle“. Sie wird nahe Schaffhausen in der Schweiz gefördert und aufbereitet. Ende der 80er Jahre stellte das Chemische Landesuntersuchungsamt im badischen Offenburg fest, daß der bei Quellentnahme um 10 Milligramm pro Liter liegende Fluoridgehalt auf 0,5 Milligramm pro Liter gesenkt worden war. Die Bezirksregierung Hannover als Genehmigungsbehörde lehnte daraufhin die beantragte amtliche Anerkennung des Mineralwassers ab. Inzwischen hat sich der Fluoridgehalt nach Angaben von „Wesergold“ bei 3,6 Milligramm eingependelt .dpa

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