: Schüsse vor dem Verwaltungsgericht
Munster Nach den erneuten Fehlschüssen der Bundeswehr in Munster (Kreis Soltau-Fallingbostel) am 12. September 1994 will die Bürgerinitiative Munster-Breloh jetzt das Oberverwaltungsgericht Lüneburg einschalten. Das Gericht soll das Schießen aus Außenfeuerstellungen des Truppenübungsplatzes Munster-Süd stoppen. Anfang Februar waren die Bürger mit einem entsprechenden Antrag vor dem Lüneburger Verwaltungsgericht gescheitert. Die Begründung dieser Entscheidung wird von der Bürgerinitiative für „fadenscheinig“ gehalten.
Bei den Fehlschüssen im September war der Kommandeur des Truppenübungsplatzes nur knapp einem Treffer mit einer scharfen Granate entgangen. Der Schuß hätte eigentlich dreieinhalb Kilometer weiter niedergehen müssen. dpa
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen