: Endlich: Sozialwohnung für die Haschkommune
■ Subventionierte Wohnungen stehen ab 1996 auch Wohngemeinschaften zu
Das Land Berlin schafft die Diskriminierung bei der Vergabe von Sozialwohnungen weitgehend ab. Haben nach Bundesrecht bislang nur verheiratete und eheähnliche Lebensgemeinschaften Anrecht auf die vom Staat subventionierten Wohnungen mit billiger Miete, stehen ab 1. Januar kommenden Jahres in Berlin auch Wohngemeinschaften und gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften die sogenannten Wohnberechtigungsscheine (WBS) zu. Wie die bisherigen dürfen dann auch die neuen Antragsteller nicht zuviel Geld verdienen, um das Privileg billigen Wohnens genießen zu dürfen. Den Berechtigungsschein vergeben die Wohnungsämter der Bezirke, die auch Auskünfte über die Einkommensgrenze geben.
Gleichzeitig hat der Senat gestern mit seinem Gesetzentwurf beschlossen, daß sich die Zahl der Sozialwohnungen von derzeit 360.000 mit dem kommenden Jahr auf 542.000 erhöht. Denn mit dem Gesetz werden die Wohnungsbaugesellschaften und Baugenossenschaften im Ostteil der Stadt verpflichtet, knapp die Hälfte ihres Wohnungsbestandes nach einem Auszug der jetzigen Mieter nur an Bewerber mit Wohnungsberechtigungsschein zu vergeben. Diese Regelung gilt bis zum Jahr 2013. Die Auflage für 182.000 Ostberliner Wohnungen sei möglich geworden, erläuterte gestern Bausenator Wolfgang Nagel (SPD), weil im Zuge der Wiedervereinigung der Staat einen Teil der „Altschulden“ – in Berlin 6,9 Milliarden Mark – übernommen hat.
Die bisherige Regelung der Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen in Ostberlin endet am 31. Dezember. Bislang bekommt jeder Ostberliner unabhängig von der Höhe seines Einkommens den Schein, der für alle städtischen Ostberliner Wohnungen gilt, da es in diesem Teil der Stadt bislang nur 12.000 Sozialwohnungen gibt. Diese Vergabepraxis sollte sicherstellen, daß die nach der Vereinigung anfangs einkommensschwachen Ostberliner bei der Wohnungssuche eine Chance haben. In Westberlin gelten Wohnberechtigungsscheine seit jeher dagegen nur für Sozialwohnungen. Antragsteller im Westteil durften deshalb auch eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Dirk Wildt
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