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Träge Schlapphüte

■ Von Auslieferung bedrohter Spanier seit über vierzig Tagen ohne Besuch

Wenn es nach dem Staatsanwalt gegangen wäre, hätte der als mutmaßliches ETA-Mitglied in Auslieferungshaft sitzende Benjamin Ramos Vega keinen Besuch haben dürfen. Doch Petra Schlagenhauf, Rechtsanwältin des Spaniers, erwirkte bei Gericht eine Besuchserlaubnis für dessen Berliner Freundin Gabriele K. Einzige Auflage der Kammer: Beim Besuch müsse ein Beamter, vorzugsweise vom Staatsschutz, anwesend sein.

Die vom 27. Februar datierte Gerichtsentscheidung gilt für drei Wochen. Doch die zur Teilnahme am Besuch berechtigten Beamten haben laut Auskunft der Anwältin erst am 23. März Zeit für eine Visite bei dem schwerkranken Mann. In der Zwischenzeit sitzt der 32jährige Mann bereits vierzig Tage ohne Besuch in Haft. Rechtsanwältin Schlagenhauf sieht in der unnötigen Verzögerung der Behörden eine Retourkutsche von BKA und Staatsschutz, weil ihr Mandant von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hat. Die Anwältin kritisierte das Verhalten der Ermittlungsbehörden und bezichtigt sie, einen Gerichtsbeschluß zu unterlaufen.

Benjamin Ramos Vega war Ende Januar aufgrund eines internationalen Haftbefehls in Berlin festgenommen worden. Die spanischen Behörden legen dem Mann Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und den Besitz von Sprengstoff zur Last. Nach Auskunft der Spanier soll er zusammen mit der Berlinerin Gabriele K. für die ETA konspirative Wohnungen in Barcelona angemietet haben. Sollte Vega tatsächlich ausgeliefert werden, könnte ihn seine Freundin nicht besuchen, weil sie in Spanien per Haftbefehl gesucht wird. Peter Lerch

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