: Forint um neun Prozent abgewertet
■ Ungarns Regierung beschloß eingreifende währungs- und zollpolitische Maßnahmen und Senkung der Sozialausgaben
Budapest (dpa) – Ungarns Regierung hat nach einer außerordentlichen Sitzung am Sonntag die Landeswährung Forint um neun Prozent abgewertet. Gleichzeitig beschloß das Kabinett die Einführung eines besonderen Zollzuschlages auf sämtliche Einfuhren von acht Prozent. Am Wochenende lag der Mittelkurs bei 1,24 Mark für 100 Forint. Nach den Worten von Finanzminister Lajos Bokros sollen die Maßnahmen zur Wiederherstellung des inneren und äußeren monetären Gleichgewichts Ungarns beitragen.
Das von Bokros erläuterte Sanierungspaket für die mit einem hohen Zahlungsbilanzdefizit ringende ungarische Volkswirtschaft beinhaltet neben einer neuen Wechselkurspolitik zur Ankurbelung der Exporte und dem allgemeinen Zollzuschlag zur Eindämmung der Importe auch einschneidende Sparmaßnahmen im Staatshaushalt. Dazu gehören eine restriktive Lohnpolitik im Bereich der verstaatlichten Wirtschaft, eine mit Personaleinsparungen einhergehende Reform der öffentlichen Verwaltung und der massive Abbau von bisher allgemein garantierten Sozialleistungen wie Familienbeihilfe und Kindergeld.
Die neue Wechselkurspolitik der Nationalbank bestehe, wie Bokros weiter sagte, darin, daß der Forint nach der einmaligen Abwertung vom Wochenende in der Folge wöchentlich minimal abgewertet wird. Im Zeitraum zwischen 1. April und 30. Juni soll das Maß dieser Abwertungen 1,9 Prozent im Monat erreichen, zwischen 1. Juli und 31. Dezember 1,3 Prozent im Monat nicht überschreiten. Abwertungen in unregelmäßigen Abständen hätten nach den Worten des Notenbankchefs Suranyi nur zu unnötigen Devisenspekulationen geführt und seien ein großer Unsicherheitsfaktor für die Unternehmen gewesen. Unternehmen dürfen künftig ihre im Ausland erwirtschafteten Einkünfte auf Devisenkonten im Inland führen und müssen diese nicht umtauschen.
Während die währungs- und zollpolitischen Maßnahmen in die Kompetenzen der Regierung in Budapest fallen, müssen die lohn- und sozialpolitischen Einsparungsvorhaben mit den Sozialpartnern abgestimmt werden. Die Umgestaltung der Sozialleistungen erfordert entsprechende Gesetzesänderungen, die vom Parlament gebilligt werden müssen.
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