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Revision gegen „Dagobert“-Urteil

Trotz des Urteils von sieben Jahren und neun Monaten ist über „Dagobert“ noch nicht das letzte juristische Wort gesprochen. Die Staatsanwaltschaft will den Richterspruch gegen den Kaufhauserpresser Arno Funke mit der Revision angreifen. Über die Revision muß der Bundesgerichtshof entscheiden. Ob auch Funke dieses Rechtsmittel einlegt, war gestern noch unklar. Anwalt Ziegler hatte gesagt, daß er mit seinem Mandanten beraten müsse. Die Anklage wird vermutlich vor allem das Strafmaß angreifen. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen Funke zehn Jahre und sechs Monate Haft verlangt.dpa

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