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Gefahrenzulage vom Bundespresseamt

■ Bonn trägt finanzielles Risiko für Beilagen zum Klimagipfel bei „Tagesspiegel“, „Morgenpost“ und „Berliner Zeitung“

Eine solche Vereinbarung wünscht sich jede Zeitung: Falls die Privatwirtschaft nicht genügend Anzeigen schaltet, stopft Väterchen Staat die Löcher. Diese „Gefahrenzulage“ verteilt das Bundespresseamt in Bonn für einmalige Sonderbeilagen zum Klimagipfel an den Tagesspiegel, die Berliner Morgenpost und die Berliner Zeitung. Das Amt, das Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) untersteht, läßt sich das etwa 75.000 Mark kosten, die mehr oder weniger zu gleichen Teilen auf die drei Tageszeitungen verteilt werden. Dabei handelt es sich um Steuergelder.

Die anderen sieben Berliner Tageszeitungen schloß das Bundespresseamt von dieser vorteilhaften Regelung aus. In einem Schreiben von vor anderthalb Wochen an den Verlag der taz heißt es: „Es war uns leider aus finanziellen Gründen nicht möglich, auch mit anderen ... Abonnementszeitungen eine solche Vereinbarung zu treffen.“ Dabei saßen die Bonner Gelder noch bis vorgestern locker. Obwohl alle drei vom Bonner Amt bedachten Zeitungen bereits in der vergangenen Woche Anzeigenschluß hatten, schaltete das Bundespresseamt überraschend am Dienstag nachmittag eine Seite in der Berliner Zeitung. Die Berliner hatte am selben Tag eine vom eigenen Verlag geschaltete ganzseitige Abonnement-Werbung herausgenommen, um mit Hilfe dieses künstlich geschaffenen Lochs das Bundespresseamt erfolgreich zu einer Anzeige zu bewegen. Einnahme: über 26.000 Mark.

Verantwortlich im Bundespresseamt ist Manfred Obländer, stellvertretender Abteilungsleiter. Er hatte im Januar die Anzeigenabteilungen des Tagesspiegel, der Morgenpost und der Berliner schon einmal regierungsamtlich unterstützt. Die Zeitungen legten damals bei Rundsendungen an ihre Anzeigenkunden ein Empfehlungsschreiben von Obländer bei, in dem dieser um eine „eigene, ereignisbezogene Anzeige“ in der jeweiligen Beilage warb.

Obländer bestätigte auf Anfrage den Sachverhalt weitgehend, bestritt gestern allerdings, daß sein Amt das gesamte finanzielle Risiko für die Anzeigeneinnahmen übernommen habe. Eine wettbewerbsverzerrende Wirkung mochte Obländer in dem Sponsoring nicht sehen.

Verfassungsrechtlich ist diese Art Risikoabfederung bedenklich. Der Tagesspiegel selbst hatte 1975 mit einer Klage gegen Bonner Subventionen für „mittlere Berliner Zeitungsverlage“ Erfolg. Das Gericht sah einen Verstoß gegen das Grundgesetz: Werden Zeitungen durch staatliche Geldzuwendungen unterstützt, „so wird deren Stellung im Wettbewerb verbessert“. Dirk Wildt

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