: Illegales Durchleuchten
■ Pro Asyl kritisiert Methode zur Altersfeststellung bei Flüchtlingen
Frankfurt (AP) – Pro Asyl und der Verein Demokratischer Ärztinnen und Ärzte halten es für gesetzeswidrig, minderjährigen Flüchtlingen die Hand zu röntgen, um ihr Alter festzustellen. Die Organisationen bezeichneten gestern in Frankfurt am Main die Methode, die bei unbegleiteten Jugendlichen angewendet wird, als Körperverletzung. Mit dem Durchleuchten wird bei Flüchtlingen, die ohne Papiere oder mit gefälschten Dokumenten reisen, festgestellt, ob sie älter als 16 Jahre sind und damit nach dem Asylgesetz als Erwachsene gelten. Nach Pro Asyl wird diese Methode bundesweit praktiziert. Anhand der Knochen lasse sich das Alter nur sehr ungenau bestimmen, die Reifung des Skeletts sei individuell verschieden. Zudem ließen sich Durchschnittswerte, die auf Untersuchungen an nordamerikanischen und englischen Mittelstandskindern basieren, kaum auf Menschen anderer ethnischer Herkunft übertragen. Seit sich in Frankfurt die Städtischen Kliniken und die Flughafenklinik aus ethischen Gründen weigern, die Untersuchung vorzunehmen, beauftragten die Behörden niedergelassene Ärzte. Aus Baden-Württemberg gebe es Gerüchte, daß diese dafür Honorare bis zu 1.000 Mark erhielten. Da die Kassen für solche Aufnahmen nur 18 Mark zahlen, sei dies ein Schweigegeld.
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