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Vorsichtiges Dreschen

■ Was das Kartellamt über mediale Strohmänner und Leo Kirch sagt

Berlin (epd/taz) – Gegen die Strohmänner: Kurt Stockmann, Leiter der für Medien zuständigen Beschlußabteilung des Berliner Bundeskartellamts, hält es für „dringend“ geboten, den Landesmedienanstalten schärfere Ermittlungsbefugnisse für die Konzentrationskontrolle zu geben.

Sie müßten wie das Kartellamt mit strengeren Ermittlungsrechten ausgestattet werden. Daß die Unternehmen bei Kartellamtsprüfungen in mindestens 95 Prozent der Fälle freiwillig die Papiere herausgäben, so Stockmann am Dienstag, sei nur dem Umstand zu verdanken, „daß wir diese Instrumente haben“.

Doch auch das Bundeskartellamt kann laut Stockmann „Strohmann-Verhältnisse“ in Medienunternehmen „bei weitem nicht immer“ aufdecken. Auch für die Landesmedienanstalten wären solche Verschleierungsversuche selbst bei verbesserten Ermittlungsinstrumenten ein „nicht hundertprozentig lösbares Problem“. Stockmann hält die in der Konzentrationsdebatte geforderten Entflechtungen von Medienunternehmen für „wirklich sehr schwer“. Solche Verfahren könnten „Jahre dauern“.

Zur aktuellen Situation auf dem Fernsehmarkt sagte Stockmann, dort herrsche der „Wettbewerb eines engen Oligopols“, bei dem drei große Privatsender und zwei öffentlich-rechtliche Anstalten miteinander konkurrierten. Auch auf dem Rechtemarkt habe sich das Bundeskartellamt noch nicht zu dem Befund „durchringen können“, daß der Medienunternehmer Leo Kirch diesen Markt beherrsche. Die starke Position des Filmhändlers, der neben der Beteiligung an fünf TV-Sendern auch den Springer- Konzern kontrolliert, könne zwar zusätzliches Gewicht gewinnen, wenn zahlreiche Pay-TV-Programme die Nachfrage nach Kirch- Produkten verstärkten. Doch gebe es, so schränkt Stockmann ein, auch Tendenzen, wonach zumindest große Nachfrager verstärkt zum Direktgeschäft mit den US- Filmfirmen übergingen.

Bei Kirch sei die Transparenz „nicht größer, als sie sein muß“, sagte Stockmann. Dieses Unternehmen lasse es öfter als andere auf Zwangsmaßnehmen ankommen, also darauf, daß „wir Beschlüsse machen müssen“. Bei der Untersuchung des „offenbar weitgehend ungetrübten verwandtschaftlichen Verhältnisses“ zwischen Vater Leo und Sohn Thomas Kirch habe das Kartellamt zwar die „Vermutung, daß da möglicherweise mehr ist“. Es gebe aber keine konkreten Anhaltspunkte für diese Annahme, die unter anderem für die Zuordnung des offiziell vom Sohn Thomas mitbetriebenen Senders Pro 7 zur Kirch- Gruppe von Bedeutung ist.

Für die künftige Konzentrationsprüfung der Landesmedienanstalten empfiehlt Stockmann ein zweistufiges Verfahren ähnlich der kartellrechtlichen Fusionskontrolle. In der ersten Phase würden die Unternehmenspläne „nahezu wie vor einem Gericht“ untersucht. Da sich die Politik aber aus diesem Verfahren nicht ausschließen lasse, müßte die zweite Phase ein „Ventil für starken politischen Druck“ enthalten. Stockmann erinnerte daran, daß der Bundeswirtschaftsminister ein vergleichbares Instrument, die kartellrechtliche „Ministererlaubnis“, in mehr als zwanzig Jahren nur sechsmal genutzt habe.

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