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Unter der Fuchtel der Pfaffen

Wer sich in Niedersachsen zwischen Gründonnerstag und Ostersamstag amüsieren möchte, muß mit einem Bußgeld rechnen. Das Feiertagsgesetz schreibt allen Veranstaltern vor, auf die „Bedeutung der Karwoche“ Rücksicht zu nehmen, berichtet die Bezirksregierung Lüneburg. Verboten sind: Öffentliche Tanzveranstaltungen, Modenschauen, musikalische Darbietungen, Preis-Skate, Preis- Kegeln, Vereinsversammlungen und auch Sportveranstaltungen, „außer, wenn sie der geistig-seelischen Erhebung oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen“, heißt es im Gesetz. Wer dennoch Spaß hat, ist dran. Eine Mitarbeiterin der Bezirksregierung: „Das sind Ordnungswidrigkeiten, da wird ein Bußgeld verlangt.“ Naja, was kann man schon von einer Regierung erwarten, die sich ohne Not dem Diktat einer Kirche beugt, die als Symbol ein Folterwerkzeug verwendet.Foto: Langer/GARP

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