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■ Trotz Orlets zwiespältiger Stellungnahme:Richteranklage ist gefährlich

Richter Orlet hat seine letzte Chance ergriffen und sich zumindest formell von einigen seiner SZ-Interview-Äußerungen abgesetzt. So von der Einschätzung, ihm imponiere es, „wenn einer (der Neonazi Deckert) seinen Lebensweg trotz aller Widerstände geht“. Möglich, daß sich für eine Richteranklage zum Bundesverfassungsgericht keine Mehrheit mehr im baden-württembergischen Landtag findet. Damit ist Orlet einen anderen Weg gegangen als sein „Bruder im Geiste“ Günter Deckert. Dieser hatte vor dem Karlsruher Landgericht, ans Publikum gewendet, unbeirrt seine „Zweifel“ am Holocaust referiert. Aber Deckert hat schon Berufsverbot, Orlet noch nicht.

Vieles spricht dafür, nach Orlets Stellungnahme zum Rückzug vom bisher beispiellosen Verfahren der Richteranklage zu blasen. Denn nicht jede „Schweinerei“ ist ein Verfassungsverstoß. Die neugewonnene Pluralität der Justiz ist ein linker Erfolg, der auch gegenüber Typen wie Orlet zu verteidigen ist. Die Befürworter der Anklage sollten außerdem mit taktischem Kalkül bedenken: Wenn die Anklage in Karlsruhe scheitert – was zu erwarten ist –, scheitert auch der angestrebte moralische Effekt. Immerhin: Das Urteil ist aufgehoben, Deckert hat eine harte Strafe erhalten. Orlet kann künftig in politischen Prozessen als befangen abgelehnt werden. Will man diesen „auslandstüchtigen“ Eindruck der deutschen Justiz wieder in Frage stellen? Christian Rath

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