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Entschädigung für NS-Opfer beantragt

■ Baltische Opfer gingen bisher leer aus

Bonn (taz) – Mit einem Gruppenantrag wollen Bundestagsabgeordnete der Bündnisgrünen, der SPD und der CDU erreichen, daß NS-Opfer in den baltischen Republiken Litauen, Lettland und Estland individuell für das an ihnen begangene Unrecht entschädigt werden. Über den Antrag soll nach dem Willen der Parlamentarier noch vor der Sommerpause im Bundestag diskutiert werden. „Wenn dies nicht geschieht, müssen die Betroffenen das als Signal verstehen, daß ihre Probleme nicht ernst genommen werden“, warnt Winfried Nachtwei von Bündnis 90/Die Grünen.

Eine individuelle Entschädigung für die Überlebenden der Ghettos und Konzentrationslager in den baltischen Staaten würde die Bundesrepublik fünf bis zehn Millionen Mark kosten.

Die Bundesregierung hat bisher Forderungen aus den drei Staaten nach einer individuellen Entschädigung abgelehnt. Nach Gesprächen mit den jeweiligen Regierungen zeigte sie sich nur bereit, jeder der Baltenrepubliken eine Pauschale von zwei Millionen Mark zu zahlen. Das Geld soll überwiesen werden, wenn die jeweiligen Länder konkrete Vorschläge zur Unterstützung von Krankenhäusern, Pflegeheimen oder anderen sozialen Einrichtungen in Bonn eingereicht haben.

So sollte ein Weg gefunden werden, die NS-Opfer im Baltikum zu entschädigen, ohne ihnen zuzumuten, sich zu diesem Zweck an dazu eingerichtete Stiftungen in den Republiken der Russischen Föderation wenden zu müssen. Mit diesen hatte die Bundesregierung 1993 eine Entschädigungsregelung in Höhe von einer Milliarde Mark vereinbart, dabei aber übersehen, daß Litauen, Estland und Lettland schon im Herbst 1991 freie Republiken geworden waren.

Um zu verhindern, daß Kriegsverbrecher wie der zu lebenslanger Haft verurteilte Heinz Barth Versorgungsrenten erhalten, wollen die Bündnisgrünen außerdem das Bundesversorgungsgesetz ändern. Karin Nink

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