: Eine Stimme pro Wähler muß reichen
■ Verfassungsausschuß fetzte sich über neues Wahlrecht
Nach kontroverser Diskussion hat sich der Verfassungsausschuß der Hamburger Bürgerschaft am späten Freitag abend auf ein Ein-Stimmen-Wahlrecht bei der nächsten Bürgerschaftswahl geeinigt. Mit zwölf Stimmen von SPD und CDU gegen vier von Statt Partei und Grünen entschied sich der Ausschuß dafür, daß mit den künftigen Wahlkreis-Kandidaten auch zugleich die Landeslisten der Parteien mitgewählt werden sollen. Bisher war das sogenannte Stimmen-Splitting, mit dem der Wähler – wie bei Bundestagswahlen – zwei Stimmen für den Direktkandidaten und die Liste hat, in der Diskussion.
„Mit dieser Entscheidung werden kleine und neue Parteien eindeutig benachteiligt“, kritisierte der Ausschußvorsitzende Markus Wegner (Statt Partei) am Sonnabend. Der GAL-Abgeordnete Martin Schmidt nannte die Entscheidung „falsch, töricht und gefährlich für die gesamte Wahlreform“. WählerInnen würden daran gehindert, „nach Personen und Parteien zu differenzieren“.
Die insgesamt achtstündige Diskussion auf einer Klausurtagung des Ausschusses soll teilweise ausgesprochen heftig verlaufen sein. Die beiden großen Parteien hätten, so Wegner, die „Arroganz der Macht“ an den Tag gelegt. Der stellvertretende SPD-Fraktionschef Jan Ehlers erklärte hingegen, es sei eine „klares und eindeutiges Wahlrecht“ geschaffen worden. Die „Aufregung bei den kleinen Parteien“ GAL und Statt entspringe deren Streben, „aus kleinster Wahlgunst größten Einfluß herauszuschinden“.
Auf die Zahl der künftigen Wahlkreise, die Bezirksgrenzen und gewachsene Stadtteile nicht zerschneiden sollen, einigte sich der Ausschuß nach Angaben Wegners noch nicht. Der Verfassungsausschuß wird am kommenden Dienstag erneut tagen. smv/lno
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