■ Solingen-Prozeß: Anzeige wg. Fälschung
Köln/Düsseldorf (dpa) – Die gefälschte eidesstattliche Erklärung, die in der vergangenen Woche im Prozeß um den Solinger Brandanschlag für Verwirrung gesorgt hatte, wird ein juristisches Nachspiel haben. „Ich habe Strafanzeige wegen Beleidigung gestellt“, sagte gestern Rainer Brüssow, Anwalt der Überlebenden des Anschlags. Außerdem sei bei der Bundesanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, um die Verfasser ausfindig zu machen. In der gefälschten Erklärung, die ohne Absender an das Oberlandesgericht Düsseldorf geschickt worden war, war der Anschlag als Privatrache eines Berliner Türken bezeichnet worden.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen