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Eltern haften für Gassi-Kinder

Nürnberg (dpa) – Kinder dürfen nicht unbeaufsichtigt mit einem Schäferhund „Gassi“ gehen. Wer das Tier dennoch in Begleitung eines Kindes auf die Straße schickt, verletzt seine Aufsichtspflicht als HundehalterIn. Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden. Ist der Hund ohne Maulkorb im Freien, muß die HalterIn in jedem Fall dafür Sorge tragen, daß das Tier keinen Schaden anrichtet. Mit dieser Begründung wurde ein Landwirt zur Zahlung von 15.000 Mark Schmerzensgeld verurteilt.

Beim Spaziergang mit der 14jährigen Tochter des Bauern hatte der angeleinte Haushund ein Nachbarsmädchen angefallen und schwer verletzt. Das Gericht betonte, ein Kind könne mangels körperlicher Kräfte einen größeren Hund nicht ausreichend beaufsichtigen.

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