: Beratungspflicht gilt für alle Langzeitler
Die im Hochschulgesetz eingeführte Pflichtprüfungsberatung gilt für alle Langzeitstudenten. In einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren vor dem Verwaltungsgericht unterlag die TU, die diese Beratung auf die Studenten beschränken wollte, die im kommenden Semester um mehr als zwei Semester überfällig waren. Bei der von der TU gewünschten Beschränkung wäre eine Beratungspflicht für 2.150 Studenten erforderlich gewesen. Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts sind nun über 10.000 Langzeitstudenten betroffen. (VG 2 A 43.95)ADN
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen