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Teurer Atomstaat

■ Widerspruch gegen Atommüll-Lager Greifswald soll 100.000 DM kosten

Berlin (taz) – Wer in Mecklenburg-Vorpommern Widerspruch gegen Verwaltungsakte einlegt, sollte vorher seine Bank konsultieren. Der Landkreis Ostvorpommern hat gestern nicht nur den Widerspruch der „Bürgerinitiative Kernenergie“ in Greifswald gegen den Bau des größten deutschen Atommüllzwischenlagers an der Ostsee abgelehnt. Die Kreisverwaltung hat die Ablehnung auch gleich noch mit einer Rechnung über 100.000 Mark garniert. Die Sprecherin der BI, Rosi Poldrack, kommentierte sarkastisch: „Grundrechte können in diesem Land nur noch nach Überprüfung des Kontostandes wahrgenommen werden.“

Landrat Herbert Kautz (CDU) vertritt selbstverständlich eine andere Auffassung. „Der Gebührenbescheid ist nach Paragraph 15, Absatz 3 des Verwaltungskostengesetzes korrekt.“ Nach diesem im Oktober 1991 verabschiedeten Gesetz könne seine Verwaltung von Bürgern, die gegen eine kostenpflichtige Verwaltungsentscheidung erfolglos Widerspruch einlegten, eine Gebühr erheben. Diese Gebühr dürfe im Zweifel genauso hoch sein, wie die Kosten für die umstrittene Verwaltungsentscheidung. Die angefochtene Baugenehmigung für das größte deutsche Atommüll-Lager Greifswald hatte nach Kautz' Angaben 434.732 Mark gekostet. Die hätte man der BI maximal in Rechnung stellen können, so der Landrat.

Auch daß seine Kreisverwaltung der BI in dem Verfahren die Akteneinsicht verweigert hatte, findet Kautz völlig in Ordnung. Der erste Antrag auf Akteneinsicht sei gestellt und nicht begründet worden. Den habe die Verwaltung abgelehnt. Einen neuen Antrag habe die BI gar nicht mehr gestellt. ten

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