: „Keine finanzielle Verpflichtung“
■ Luther: Berlin beteiligt sich bei der gemeinsamen Kadaverbeseitigung nicht an Brandenburgs Schulden
Zum Thema der geplanten Entsorgung Berliner Kadaver und tierischer Speiseabfälle in Brandenburg hat Gesundheitssenator Peter Luther (CDU) gestern eine Selbstverpflichtung abgegeben. „Ich will für Berlin keine Schulden machen“, kommentierte er die anhaltenden Diskussionen um die mit rund 120 Millionen Mark hochverschuldete Brandenburger Tierbeseitigungsanstalt (TBA). Luther stellte klar, daß das kürzlich mit dem Potsdamer Landwirtschaftsminister Edwin Zimmermann (SPD) unterschriebene Ressortabkommen keinerlei finanzielle Verpflichtung für das Land Berlin enthalte.
Gleichzeitig sei immer noch offen, wann und wo künftig die Abfälle entsorgt würden. Berlin wolle so lange mit Brandenburg verhandeln, bis eine „kostengünstige Lösung“ erreicht sei oder „mindestens die gleichen Bedingungen wie jetzt“ gelten, versicherte Luther. Das gelte auch für die Möglichkeit eines vorzeitigen Ausstiegs aus dem Vertrag mit der TBA in Spandau. Dieser gilt bis zum Jahr 2002. Wegen der prekären Haushaltslage könne es keine finanziellen Zugeständnisse an das Nachbarland geben, so Luther.
Der Gesundheitssenator verwahrte sich gegen den Eindruck, mit dem Ressortabkommen seinem Kollegen Zimmermann aus der Klemme geholfen zu haben. Klar sei, daß die bislang kostenlose Entsorgung Berliner Tierabfälle beendet werde. Als Folge der Westberliner Insellage existiert bis heute keine Einzugsbereichs- und Gebührenverordnung für TBA- Abfälle. Diese soll nun mit dem Land Brandenburg abgestimmt werden.
Die Verarbeitung von rund 7.000 Tonnen an Fleisch- und Tierresten in der TBA Spandau wird zur Zeit jährlich mit rund 4,5 Millionen Mark vom Land getragen und ist für die Verbraucher weitgehend kostenlos. Von den jährlich 45.000 Tonnen Speiseabfällen in Berlin fallen nach Angaben von Luther wegen der möglichen Seuchengefahr rund ein Drittel unter die TBA-Bestimmungen. Sie werden derzeit noch durch die BSR und durch private Unternehmen entsorgt.
Überwiegend handelt es sich dabei um tierische Abfälle wie Knochen oder Fette, die in Großhandel, Hotels und Restaurants anfallen. Privathaushalte sind laut Luther von der TBA-Bestimmungen nicht betroffen.
Der Gesundheitssenator räumte ein, daß zwei dee derzeit vier Tierkörperbeseitigungsanstalten in Brandenburg überflüssig seien. So fielen ingesamt in beiden Ländern 50.000 Tonnen Tierabfälle und TBA-pflichtiger Speisereste an. Allein die Anlage im brandenburgischen Rüdnitz rentiert sich nach Angaben Luthers aber erst bei einer jährlichen Auslastung von 90.000 Tonnen. Severin Weiland
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