Mißhandlungen in Ostertorwache?

■ Rechstanwalt erhebt schwere Vorwürfe gegen die Polizei

„43jähriger Ägypter im Polizeigewahrsam mißhandelt“, ist eine Erklärung überschrieben, mit der sich der Rechtsanwalt des ägptischen Abschiebehäftling gestern an die Öffentlichkeit wandte.

Am Abend des 20.7. war es in der Ostertorwache erneut zu zwei Bränden gekommen (s. taz vom 22.7.). Beim ersten hielt sich der Ägypter quasi besuchsweise in Zelle 20 auf. Als dort ein Insasse Feuer legte, wurde der 43jährige in seine eigene, mit vier Leuten “völlig überbelegte“ Zelle zurückgebracht, schreibt der Anwalt. Da die Zelle nur ein winziges Fenster hat, und alle Insassen stark rauchten, litt der Ägypter unter zunehmenden Kopfschmerzen. Nachdem er die Zellenglocke etwa 40 Mal vergeblich betätigt hatte, zündete er „in seiner Verzweiflung eine Matratze an“.

Das Feuer wurde gelöscht, der als Täter ausgemachte Ägypter S. in eine Nebenzelle verlegt, und dort mit dem rechten Arm an dem unter der Zellendecke befindlichen Fenstergitter mit Handschellen gefesselt. Dort soll ein Beamter zu dem Abschiebehäftling gesagt haben: „So bleibst du bis morgen hier!“ Daraufhin habe der Häftling das Fenster eingeschlagen und versucht, sich die Pulsadern aufzuschneiden.

Daraufhin haben, schreibt der Anwalt, „vier oder fünf Beamte den Ägypter an Händen und Füßen gefesselt, ihn gewürgt und ihn dann in brutaler Weise an den Handschellen über den Flur gezogen. Dabei ist S. so unglücklich gefallen, daß er das Bewußtsein verloren hat.“ Nachdem er wieder zu Bewußtsein kam, konnte er eine Weile nicht sprechen. Er wurde ins Zentralkrankenhaus Ost transportiert, wo Arm und Hals des Flüchtlings geröntgt wurden. Bevor er in die geschlossenen Abteilung verlegt wurde, sei ihm von einem Beamten versprochen worden, daß sein Anwalt umgehend verständigt werde. Doch das, so Meyer-Mews, „war bis zum Mittwoch nicht geschehen.“ dah