: Abschiebung mit Notarzt
■ Stadt Köln will schwerkranken Flüchtling nach Algerien abschieben
Köln (AFP/taz) – Die Flüchtlingshilfeorganisation Pro Asyl hat der Stadt Köln vorgeworfen, einen Flüchtling aus Algerien trotz schwerer psychischer Erkrankung nach Algier abschieben zu wollen. Die Zentrale Ausländerbehörde in Köln habe den für die kommenden Tage geplanten Rücktransport des Mannes als „Abschiebung per Rettungsflug“ deklariert, kritisierten Pro Asyl und der Kölner Flüchtlingsrat gestern in einer gemeinsamen Erklärung. Dies sei eine „Abschiebung mit allen Mitteln und um jeden Preis“.
Dagegen sagte ein Sprecher der Stadtverwaltung, für eine Abschiebung bedeutsame Fragen seien „noch gar nicht geklärt“. So habe das Verwaltungsgericht Köln noch nicht über den Einspruch des Algeriers gegen die Ausreiseverfügung entschieden.
Laut Pro Asyl wurde der seit 1994 in Abschiebehaft sitzende Algerier zur Beschaffung eines Ersatzpasses mehrfach Vertretern des algerischen Konsulats zwangsvorgeführt. Gegenüber Ärzten und Betreuern habe der Mann wiederholt seine Todesangst angesichts seiner möglichen Auslieferung geäußert. Schließlich sei er in einen „apathischen Zustand“ verfallen und habe wochenlang stationär in der Psychiatrie behandelt werden müssen.
Statt den Algerier abzuschieben, müßten die Behörden den Mann unverzüglich aus der Haft entlassen und ihm eine adäquate medizinische Behandlung ermöglichen, forderten die Flüchtlingsinitiativen. Das Verhalten der Kölner Ausländerbehörde nehme „in der Rangliste der Schäbigkeiten bei der Umsetzung bundesdeutschen Asylrechts“ einen vorderen Platz ein.
Ein Sprecher der Stadtverwaltung sagte, die Ausländerbehörde prüfe, ob der Mann mit einem sogenannten Rettungsflug unter ärztlicher Aufsicht in sein Herkunftsland zurückgebracht werden dürfe. Zuvor müsse jedoch das Verwaltungsgericht über den Einspruch des Algeriers entscheiden. Der Flüchtling habe sich illegal in Deutschland aufgehalten und sei in Köln aufgegriffen worden.
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