■ Reaktionen auf die taz-Durchsuchung: Unerträglich
Als einen „klaren Verstoß gegen die Pressefreiheit“ hat die Industriegewerkschaft Medien die Durchsuchung der „taz“-Redaktion in Bremen kritisiert. „Es ist unerträglich, wie leichtfertig trotz aller bisherigen öffentlichen Diskussionen und klarer Lage der Rechtsprechung BKA und Generalbundesanwalt mit der Pressefreiheit umspringen“, erklärte der Pressesprecher der Gewerkschaft, Hermann Zoller. „Der Schutz von Informanten ist einer der wichtigsten Voraussetzungen für die Arbeit der Presse. Es ist höchste Zeit, daß sich auch unsere 'Ordnungshüter' endlich an die Ordnung halten.“
IG Medien, Stuttgart
Es geht um den Schutz des Rechtsstaates
Die Durchsuchung der Bremer taz-Redaktion durch Beamte des BKA muß schärfstens kritisiert werden. Die Pressefreiheit ist ein wesentlicher Bestandteil eines freiheitlich demokratischen Rechtsstaates und unterliegt darum einem besonderen Schutz.
Die Aktion des BKA gegen die taz war nicht nur unverhältnismäßig, sondern hat auch das Übermaßverbot, an das die Polizei gebunden ist, mißachtet. Das angeblich zu suchende Selbstbezichtigungsschreiben der „Roten Zora“ hat dem BKA bereits vorgelegen und befand sich nach Angaben der betroffenen taz-Redaktion nicht mehr in den Händen der taz. Die Durchsuchungsaktion des BKA muß als Angriff auf die Pressefreiheit und Einschüchterungsversuch unabhängiger Journalisten gewertet werden, der nicht folgenlos bleiben darf.
Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen
Schwerwiegender Eingriff in die Presse
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), Landesverband Bremen, Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten, verurteilt die Übergriffe von Bundeskriminalamt und Bremer Kriminalpolizei auf die Bremer Redaktion der Tageszeitung (taz) als schwerwiegenden Eingriff der Staatsgewalt in die Freiheit und Unabhängigkeit der Presse. „Wir dürfen nicht zulassen, daß die Presse als Hilfsorgan der Strafverfolgungsbehörden gewaltsam mißbraucht wird“, erklärte der DJV-Landesvorsitzende Theodor Klinger nach der von der Bremer Polizei gedeckten Durchsuchungsaktion der Kriminalbeamten in den Redaktionsräumen der taz. Er begrüßte ausdrücklich die konsequente Weigerung der Kolleginnen und Kollegen der Tageszeitung, das ihnen von Informanten zum Zwecke der Berichterstattung anvertraute Material der Polizei auszuhändigen.
In diesem Zusammenhang erinnert der DJV-Landesvorsitzende an die Forderung der Journalisten-Gewerkschaft, das Recht der Journalisten auf Zeugnisverweigerung endlich so auszuweiten, daß es seinen Zweck erfüllt. „Solange die Polizei sich mit Hilfe eines Durchsuchungsbefehls gegen den Widerstand von Journalisten Zugang zu vertraulichen Informantendaten oder internen Redaktionsunterlagen verschaffen kann, ist die freie Berichterstattung in unserem Staat in höchster Gefahr. Nur wenn durch den Gesetzgeber garantiert ist, daß Informanten sich darauf verlassen können, daß sie durch das Redaktionsgeheimnis geschützt sind, werden diese auch bereit sein, der Presse wichtige Informationen anzuvertrauen“, meint Theodor Klinger.
Deutscher Journalisten-Verband (DJV)
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