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Gnadenfrist für sudanesische Flüchtlinge

■ Bundesverfassungsgericht stoppt die Abschiebung von sieben Hungerstreikenden

Frankfurt/Main (taz) – Sieben auf dem Frankfurter Flughafen festgehaltene Flüchtlinge aus dem Sudan dürfen noch einmal hoffen. Kurz vor dem Abflug einer Lufthansa-Maschine nach Khartum, mit der sie abgeschoben werden sollten, entschied das Bundesverfassungsgericht (BVG) in einer Eilentscheidung, daß die seit einer Woche im Hungerstreik Befindlichen noch mindestens bis zum 24. August im Flüchtlingsgebäude C 183 im Transitbereich des Rhein-Main-Flughafens bleiben dürfen. Der Eilantrag ihrer AnwältInnen war auch vom UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR argumentativ unterstützt worden. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge habe bei seinen Zurückweisungsentscheidungen vorliegende Abschiebehemmnisse nicht hinreichend geprüft, heißt es in der Stellungnahme des UNHCR.

Zwei der insgesamt neun Hungerstreikenden war am Montag im Widerspruchsverfahren die Einreise in die Bundesrepublik vom Verwaltungsgericht (VG) in Frankfurt/Main gestattet worden. Sie befinden sich inzwischen im hessischen Erstaufnahmelager für Flüchtlinge in Schwalbach. Die Asylanträge der sieben anderen Sudanesen wies die Kammer am VG dagegen – im Einklang mit der Entscheidung des Bundesamtes – als „unbegründet“ zurück. Obgleich dem BGS ein ärztliches Gutachten vorlag, das die „Fluguntauglichkeit“ der durch den Hungerstreik geschwächten Flüchtlinge attestierte, bereiteten die Grenzschützer, in Absprache mit dem Bundesinnenministerium, umgehend die Abschiebung vor. In einer „Nacht- und-Nebel-Aktion“, so die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl, habe der BGS die Flüchtlinge aus dem C-128-Trakt herausgeholt – „absichtlich nach Dienstschluß der Sozialstation am Flughafen“. Bis zur Eilentscheidung des BVG hatten sich gestern auch Frankfurts Multikultidezernent Dany Cohn-Bendit und die Bundestagsabgeordneten Christa Nickels und Amke Dietert-Scheuer, die eigentlich wegen einer Pressekonferenz zur Situation von Flüchtlingskindern zum Flughafen gekommen waren (siehe Seite 2), darum bemüht, die drohende Abschiebung zu verhindern. Klaus-Peter Klingelschmitt

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