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■ PeanutsNur fürs Handwerk

Frankfurt/Main (dpa) – Die öffentliche Erklärung des Chefs der Deutschen Bank, Hilmar Kopper, nach dem Zusammenbruch des Schneider-Imperiums beschäftigt die Gerichte. Kopper hatte offene Rechnungen als „peanuts“ bezeichnet. Daraus kann aber nicht jeder Schneider-Gläubiger Ansprüche ableiten, entschied jetzt das Landgericht Frankfurt. Kopper habe lediglich die Begleichung von „Handwerkerrechnungen“ zugesagt. Geklagt hatte aber ein Ingenieur, der um 14,3 Millionen Mark geprellt worden war.

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