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Hüttenhäuser bedroht

■ Nach Rückübertragung droht den Häusern auf der Stralauer Halbinsel der Abriß / Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshain hat "heißen Wunsch" nach Räumung

Ein Abriß der Hüttenhäuser im Entwicklungsgebiet Rummelsburger Bucht ist jetzt möglich geworden. Nach der Rückübertragung der Grundstücke an eine Alteigentümerin ist der Vorschlag der senatseigenen „Entwicklungsgesellschaft Rummelsburger Bucht“ (ERB), die Häuser als Selbsthilfeprojekte zu erhalten, vom Tisch. Das ergab ein Gespräch zwischen ERB, der Betroffenenvertretung und der „Wohnungsbaugesellschaft Friedrichhain“ (WBF). Durch die Rückübertragung ist das Konzept Makulatur, und die WBF hat nach Aussagen ihres Justitiars Batschulat den „heißen Wunsch“, die Häuser räumen zu lassen.

Bis zum April standen die Häuser mitten im Entwicklungsgebiet Rummelsburger Bucht teilweise leer. Heute sind alle Wohnungen wieder belegt, allerdings ohne Einverständnis der zuständigen WBF. Jetzt kam es zur Rückübereignung an eine Alteigentümerin, die die Restitutionsansprüche für das Grundstück und die Häuser Alt- Stralau 46 bereits wieder an einen Dritten weiterverkauft hat. Ein Abriß der Hüttenhäuser entgegen den bisherigen Bebauungsplänen ist damit möglich geworden. Denn die fünfgeschossigen Gebäude sind bisher nur als erhaltenswürdig eingestuft, ein Denkmalschutz besteht nicht.

Zwar besteht nach Auskunft der Baustadträtin Martina Albinus keine Leerstandsgenehmigung für die Hüttenhäuser mehr. Doch die WBF könnte die Bewohner räumen lassen, um möglichen Regreßansprüchen der neuen Eigentümer zu entgehen.

Ein Mitarbeiter der Gesellschaft hatte den Bewohnern zugesichert, zumindest so lange in den Häusern wohnen zu können, bis die WBF anderswo Ausbaumietverträge anbieten würde. Nach einer möglichen Räumung hätte der Eigentümer freie Hand, die Häuser auch abzureißen. Christian Anslinger

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