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Stasi-Fragebögen für Beamte sind zulässig

■ Bundesarbeitsgericht: Das öffentliche Interesse geht vor das Persönlichkeitsrecht

Kassel (AFP) – Die sogenannten Stasi- Fragebögen, mit denen nach der Vereinigung Staatsdiener in den neuen Ländern nach früheren politischen Funktionen und eventueller Stasi-Tätigkeit befragt wurden, waren grundsätzlich zulässig. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Kassel bestätigte gestern den „Erklärungsbogen“ des Freistaates Sachsen. Die Schutzrechte der Beamten und Angestellten müßten hinter dem öffentlichen Interesse an verfassungstreuen Staatsdienern zurückstehen, hieß es.

Der Freistaat hatte den Fragebogen 1991 all seinen Bediensteten vorgelegt. Gefragt wurde unter anderem nach Mitarbeit und Kontakten zum Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Funktionen in Parteien und Massenorganisationen, Tätigkeiten und Ausbildungen. Diese Fragen seien zulässig, weil sie „Zweifel an der Eignung eines Lehrers im Zusammenhang mit seiner früheren Tätigkeit betreffen“, entschied das BAG. Als unzulässig verwarfen die Richter lediglich die Frage nach abgelehnten Anwerbungsversuchen. Geklagt hatte eine heute 29jährige Lehrerin aus Leipzig. Wenngleich „die Aufdeckung von Stasi-Spitzeln notwendig war und ist“, verletze sie der Fragebogen in ihren Persönlichkeitsrechten. Ihr Anwalt sprach von „staatlicher Neugier mit Orwellscher Düsternis“.

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