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■ LandtagswahlOhne Obdachlose

Düsseldorf (AFP) – Der Wahlprüfungsausschuß des nordrhein- westfälischen Landtags hat die Forderung eines Bielefelders zurückgewiesen, die Landtagswahl wegen der Nichtteilnahme von Obdachlosen für ungültig zu erklären. Es habe sich um „nur wenige tausend Obdachlose“ gehandelt, von denen nach den Erfahrungen bei der Bundestagswahl 1994 höchstens zwei je Wahlkreis gewählt hätten. Das Wahlergebnis sei somit nicht beeinflußt worden.

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