Das Anwaltsbüro von Schröder vertritt Punks

■ Klage gegen Polizeigewahrsam / Grüne im Untersuchungsausschuß ohne Rechte

Hannover (taz) – Mehrere Punks, die bei den hannoverschen Chaostagen in Polizeigewahrsam gehalten wurden, haben jetzt beim Verwaltungsgericht Hannover Klage gegen ihre willkürliche Inhaftierung erhoben. Vertreten werden sie vor Gericht ausgerechnet von jener Anwaltskanzlei, der auch der niedersächsische Ministerpräsident Gerhard Schröder angehört. Während nach Meinung von Schröder Punks „das Fell versohlt“ gehört, wollen seine hannoverschen Anwaltskollegen nun vor dem Verwaltungsgericht die Rechtswidrigkeit der Ingewahrsamnahmen festgestellt wissen. Einer der Kläger, Redakteur bei einem Stuttgarter Science-fiction- Magazin, schilderte gegenüber der taz seine ohne erkennbaren Grund erfolgte Festnahme: „Als ich morgens mit sechs Bekannten die Straße entlang ging, kam ein Polizeibeamter auf uns zu und erklärte, jede mehr als 15 Personen umfassende Gruppe von Punks müsse nach dem niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetz in Gewahrsam genommen werden. Als wir erklärten, wir wären ja nur sieben, wurden wir zu einem Platz begleitet, wo sich schon andere junge Leute aufhielten.“ Anschließend sei die nun mehr als 15 Personen umfassende Gruppe in einer ehemaligen Kaserne in Gewahrsam genommen worden.

Der niedersächische Innenminister Gerhard Glogowski hat gestern bei der Vorstellung des Polizeiberichtes zu den Chaostagen die Ingewahrsamnahmen und die Stadtverbote für Punker noch einmal als „wirksamstes polizeiliches Mittel“ verteidigt. Glogowski kündigte an, er werde nicht nur die Dauer der gesetzlich erlaubten vorbeugenden Festnahme von bisher 48 Stunden auf vier Tage verlängern, sondern auch das Aufenthaltsverbot für ein ganzes Stadtgebiet neu in das niedersächsische Gefahrenabwehrgesetz aufnehmen. Die grüne Landtagsabgeordnete Silke Stokar nannte das Vorhaben des Innenministers eine „schlicht verfassungswidrige Einschränkung der Bewegungsfreiheit der Bürger“. Ein Stadtverbot kenne keines der bundesdeutschen Polizeigesetze.

Zu einem Schulterschluß zwischen CDU und SPD ist es bei der Vorbereitung des Untersuchungsausschusses gekommen, den der niedersächsische Landtag am Donnerstag zu den Chaostagen beschließen wird. Nach dem Willen der beiden großen Landtagsfraktionen wird der Ausschuß nur die von der CDU eingebrachten Untersuchungsfragen behandeln und so wenig Mitglieder haben, daß die Grünen nur beratend, also ohne Antragsrechts vertreten sein werden. Alle Vorschläge der Grünen, die sich etwa auf die Rechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes bezogen, fanden keinen Eingang in den Untersuchungsauftrag. Jürgen Voges