Unter deutscher Flagge gestrandet

■ Bremen schiebt arbeitslose ausländische Seeleute ab

In Bremen werden ausländische Arbeitnehmer, die als Seeleute auf Schiffen deutscher Flagge zur See gefahren sind und nach langer Fahrenszeit durch Ausflaggen oder Krankheit arbeitslos geworden sind, „als Menschen dritter Klasse behandelt“, berichtet eine Anwaltspraxis. Diesen Seeleuten verweigert Bremen schon dann die Aufensthaltsgenehmigung, wenn sie bei längerer Arbeitslosigkeit Arbeitslosenhilfe in Anspruch nehmen müssen.

Schuld daran trägt eine Anweisung des ehemaligen Innensenators van Nispen, die außerdem ein Verbot der Erwerbstätigkeit an Land enthält. Ausnahmen sieht dieser Passus nur in den Fällen vor, wo der durch Krankheit seeuntauglich gewordene Seemann einen mindestens ununterbrochen fünfjährigen Aufenthalt auf einem Schiff unter deutscher Flagge nachweisen kann und mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt hat. Die zweite Ausnahmeregelung gilt für Seeleute, die 15 Jahre auf deutschen Schiffen gefahren sind, ein gültiges Seefahrtsbuch und vom Arbeitsamt die Zusicherung einer Arbeitserlaubnis haben. Keine Chance für den 60jährigen Ali. O. aus Somalia. Ihm droht ebenso die Ausweisung wie Nuri G., der seit 1970 unter deutscher Flagge zur See gefahren ist. dah