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Die Pläne im Überblick

■ Wie sich die Diäten für die Bundestagsabgeordneten nach den geplanten Neuregelungen ändern sollen

Bonn (dpa) – Der Bundestag will an diesem Donnerstag die tiefgreifendste Diätenneuregelung seiner Geschichte beschließen. Im einzelnen sehen die Neuregelungen wie folgt aus:

Diäten: Die Diäten werden rückwirkend vom 1. Januar dieses Jahres von jetzt 10.366 Mark auf 11.031 Mark erhöht. Anschließend steigen sie in sechs Stufen jedes Jahr automatisch zwischen sechs und knapp acht Prozent: 1996 auf 11.904 Mark, 1997 auf 12.707 Mark, 1998 auf etwa 13.700 Mark, 1998 auf rund 13 500 und 1999 auf 14.400 Mark.

Kostenpauschale: Die steuerfreie Kostenpauschale von derzeit 5.978 Mark, die für die Ausgaben im Wahlkreis und am Arbeitsort in Bonn bezahlt wird, wird jedes Jahr vom Haushaltsausschuß an die Lebenshaltungskosten angepaßt.

Altersversorgung: Die von vielen Fachleuten als sehr großzügig empfundene Altersversorgung für künftige Abgeordnete wird verändert. Wer nur wenige Jahre im Parlament verbringt, muß mit weniger Geld rechnen. „Längerdienende“ können dagegen auf mehr hoffen.

Nach acht Bundestagsjahren kann ein Abgeordneter im Jahr 2000 mit 3.666 Mark Altersrente rechnen (24 Prozent der Entschädigung), nach zwölf Jahren mit 5.500 Mark, nach 16 Jahren mit 7.333 Mark, nach 20 Jahren mit 9.167 Mark und nach 24 Jahren mit 10.542 Mark rechnen.

Übergangsgeld: Das umstrittene Übergangsgeld, das Abgeordnete nach dem Ausscheiden für die Wiedereingliederung in den Beruf erhalten, wird nur noch für die Dauer von 18 Monaten (bislang 36 Monate) gezahlt. Nach fiktiven Berechnungen der Bundestagsverwaltung stehen einem Abgeordneten ab dem Jahr 2000 nach einer Wahlperiode 61.213 Mark, nach drei Wahlperioden 183.143 Mark und nach sechs Wahlperioden 275.000 Mark zu.

Neben dem Einkommen haben Abgeordnete ein Anrecht auf eine Reihe weiterer Leistungen. So werden ihnen z.B. die Aufwendungen für parlamentarische Mitarbeiter gegen Nachweis erstattet.

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