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Asylrecht europaweit

■ Das Europaparlament fordert einheitliche Regelungen für Flüchtlinge

Straßburg (AFP) – Das Europaparlament in Straßburg hat gestern ein unionsweites Asyl- und Zuwanderungsrecht gefordert. Angesichts der wachsenden Freizügigkeit in der Europäischen Union (EU) könnten die Aufnahme von Asylsuchenden und Flüchtlingen sowie die Zuwanderungspolitik nicht mehr national, sondern nur unionsweit geregelt werden. Zur besseren Koordinierung solle die Union eine „Migrations-Beobachtungsstelle“ schaffen.

Unter anderem verlangt die EU-Volksvertretung, daß die Dauer von Asylverfahren auf drei Jahre begrenzt wird. AsylbewerberInnen müsse grundsätzlich das Recht auf eine „gründliche und angemessene Anhörung“ garantiert werden. Eine Weiterleitung von Asylsuchenden in sogenannte sichere Drittländer darf nach Auffassung des Parlaments nur erfolgen, wenn den Betroffenen dort ein faires Asylverfahren sowie „wirksamer und dauerhafter“ Schutz vor einer Abschiebung in ihr Herkunftsland gewährleistet wird. Auch müsse ein künftiges europäisches Asylrecht den Begriff „Flüchtling“ definieren, heißt es in der Resolution weiter. Nach Auffassung der EuropaparlamentarierInnen sollten neben politischer Verfolgung auch „geschlechtsspezifische Unterdrückung“ und sexuelle Gewalt gegen Frauen als Asylgründe anerkannt werden. Auch Menschen, die nicht von staatlichen Behörden, sondern von bestimmten Gruppen – etwa den Islamisten in Algerien – verfolgt werden, müsse ein Flüchtlingsstatus zuerkannt werden.

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