: Keine Zugeständnisse an Klar
■ Der RAF-Gefangene ist seit 1. September im Hungerstreik
Berlin (taz) – Fast vier Wochen nach Beginn des Hungerstreiks des RAF-Gefangenen Christian Klar stehen die Fronten scheinbar unverrückbar. Klar will mit seiner als „unbefristet“ angekündigten Aktion Verbesserungen seiner Haftbedingungen erzwingen. Weder das Justizministerium in Stuttgart noch die Gefängnisleitung der JVA Bruchsal sind bisher dazu bereit. Der 43jährige, der seit November 1982 in Haft ist, will erreichen, daß ihn inzwischen entlassene, ehemalige RAF-Gefangene und frühere Mithäftlinge besuchen können, außerdem, daß überwachte Besuche bis zu drei Personen gleichzeitig gestattet werden. Daneben beklagt Klar ein absolutes Telefonierverbot und eine zunehmende Zahl von Briefen, die verspätet oder überhaupt nicht ausgehändigt oder weitergeleitet würden. So erfuhren Klars Mutter und sein Marburger Rechtsanwalt Gunther Specht erst am 6. September von dem Hungerstreik, den Klar am 1. September aufgenommen hatte.
Am vergangenen Donnerstag wurde der Gefangene gegen seinen Willen aus Bruchsal ins Gefängnishospital Hohenasberg bei Ludwigsburg verlegt. Der Maßnahme habe keine „gesundheitliche Krisensituation“ zugrunde gelegen, versicherte gestern Alice Loyson-Siemering, die Sprecherin des Justizministeriums in Stuttgart. Ein von Klars Anwalt und seiner Mutter gewünschtes Gespräch lehnte Justizminister Thomas Schäuble (CDU) bereits vor zwei Wochen ab. Es sei „nicht üblich, daß ein Justizminister darüber diskutiert, ob Haftbedingungen politisch seien oder nicht“, sagte Loyson-Siemering. Der in der Strafvollzugsabteilung zuständige Ministerialrat Müller habe Rechtsanwalt Specht jedoch schriftlich und telefonisch angeboten, ein „Gespräch über den Abbruch des Hungerstreiks“ zu führen. Specht, der Klar am letzten Freitag in Hohenasberg besuchte, sagte der taz, natürlich hinterlasse der Hungerstreik inzwischen bei seinem Mandanten Spuren. Doch gebe es noch keine dramatische Verschlechterung seines Gesundheitszustandes. Klars Mutter Christa unternahm am Montag nach einer Kundgebung vor dem Justizministerium in Stuttgart einen erneuten Versuch, mit einem Vertreter des Ministeriums zu sprechen und wurde abgewiesen.
Christian Klar sitzt wegen praktisch aller RAF-Anschläge der Jahre 1977 bis 1981 eine lebenslange Freiheitsstrafe ab. 1992 erhielt er wegen eines Banküberfalls in Zürich (1979), bei dem eine unbeteiligte Frau erschossen wurde, erneut lebenslänglich. Klar unterliegt seit seiner Verhaftung den für RAF-Gefangene üblichen verschärften Haftbedingungen. Gerd Rosenkranz
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen