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Eiern um Einwanderung

■ Die SPD will nun doch an Forderung nach Einwanderungsgesetz festhalten

Bonn (AFP/taz) – Die SPD hat eine erneute Kurskorrektur in der Ausländerpolitik vollzogen und will ungeachtet eines anderslautenden Vorstandsbeschlusses jetzt doch an der Forderung nach einem Einwanderungsgesetz festhalten. Parteichef Rudolf Scharping zeigte sich „sehr zufrieden“, daß die SPD wieder auf ihre alte Linie eingeschwenkt sei.

Mitte September hatte der Vorstand einen Antrag für den Mannheimer Parteitag im November beschlossen, in dem die langjährige SPD-Forderung nach einem Einwanderungsgesetz nicht mehr auftauchte. Dies war innerhalb der Partei auf scharfe Kritik gestoßen. Nun wird das Ziel eines Einwanderungsgesetzes doch in die entsprechende Vorlage für den Parteitag aufgenommen, obwohl der Vorstandsbeschluß vom September noch nicht offiziell revidiert worden ist. Nach Angaben aus Parteikreisen beschloß die vom SPD- Vize Oskar Lafontaine geleitete Antragskommission für den Mannheimer Bundesparteitag, den Delegierten die Forderung nach einem Einwanderungsgesetz doch zur Abstimmung vorzulegen. Diese Kursänderung sei zuvor mit Scharping sowie dem Vorstand abgestimmt worden.

Nach dem Vorstandsbeschluß im September hatten sich unter anderem der SPD-Politiker Hans-Ulrich Klose sowie die Parteikommission „Demographischer Wandel“ für das Festhalten an der Forderung nach einer gesetzlichen Regelung ausgesprochen.

Der SPD-Rechtspolitiker und Bundestagsabgeordnete Dieter Wiefelspütz sagte zur Entscheidung der Antragskommission: „Es ist besser, einen Fehler zu korrigieren, als an ihm festzuhalten.“ Es müsse die Voraussetzung dafür geschaffen werden, die Zuwanderung nach Deutschland gesetzlich zu ordnen. Auch heute gebe es Migration, sie werde nur anders genannt. Wiefelspütz verwies auf Spätaussiedler, anerkannte Asylbewerber, die auf Dauer in Deutschland bleiben, sowie illegale Einwanderer, deren Status später legalisiert wird. Dagegen hatte die SPD-Rechtspolitikerin Herta Däubler-Gmelin den von ihr befürworteten Verzicht auf ein Einwanderungsgesetz damit begründet, daß Zuwanderung nicht länger durch nationale Gesetzgebung geregelt werden könne.

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