■ Die Ministerpräsidenten üben Druck auf die ARD aus: Nur noch fünf Jahre Schonfrist
Müßig ist der Streit, ob Stoiber und Biedenkopf mit ihrem berühmt gewordenen Thesenpapier die ARD wirklich abschaffen oder nur reformieren wollten. Seit der Medienklausur der Ministerpräsidenten vom Wochenende wissen wir: Der Streit darüber, ob die Bundesländer auch künftig an dem Gemeinschaftsprogramm teilnehmen müssen oder nur „können“, ist lediglich verschoben. Der Kompromiß, den die Länderchefs für den künftigen Rundfunkstaatsvertrag gefunden haben, gibt der ARD gerade fünf Jahre Zeit. Bis zum 31. 12. 2000 gilt die Bestandsgarantie für die elf Anstalten und ihr Erstes Programm.
Diesen Teilerfolg der SPD-Länder muß die ARD allerdings bezahlen – mit einem Sparzwang, von dem heute noch nicht zu sagen ist, ob er im wesentlichen heilsam oder krankmachend ist. Die Gebührenerhöhung, das steht jetzt fest, wird von den mageren Vorschlägen der unabhängigen Kommission KEF nicht nach oben abweichen. Im Gegenteil: Kinder- und Bildungskanal sollen jetzt durch Umschichten finanziert werden. Auch den Druck der Unionsländer auf die kleineren Anstalten in Bremen und dem Saarland, ihre Selbständigkeit aufzugeben, haben die Ministerpräsidenten durch eine Verfahrensklausel erhöht: Im Jahr 2000 kann der Finanzausgleich, ohne den die beiden Sender kaum überleben würden, getrennt vom Staatsvertrag gekündigt werden. Einer Zusammenlegung von Anstalten stehen zudem auch einige SPD-Länder nicht ganz ablehnend gegenüber, die mehr vom Sparen als von üppiger Demonstration des Föderalismus halten.
Schwerer als der Zwang zum Sparen wiegt eine schleichende Einschränkung der Senderautonomie, der die SPD-Länderchefs zugestimmt haben, dem Kompromiß zuliebe. Um gegen Biedenkopf und Stoiber durchzusetzen, daß ARD und ZDF künftig überhaupt zwei Spartenkanäle veranstalten dürfen, haben sie eingewilligt, daß diese Zahl im Staatsvertrag festgehalten wird. Damit aber legen sie ein für allemal fest, daß die neuen digitalen Möglichkeiten nicht zur Grundversorgung gehören – über deren Ausgestaltung ARD und ZDF autonom entscheiden. Noch ist der Staatsvertrag nicht ausformuliert. Doch bleibt es im kommenden Frühjahr dabei, dann haben künftig die Politiker den entscheidenden Fuß in der Tür, um zu definieren, wie weit sich die Öffentlich-Rechtlichen entwickeln dürfen – und was den Privatsendern vorbehalten bleibt. Michael Rediske
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