Keine Einmalspritzen in NRW-Knästen

■ Grüne: Neuer Drogenerlaß widerspricht Geist der Koalitionsverhandlungen

Düsseldorf (taz) – Der nordrhein-westfälische Justizminister Fritz Behrens (SPD) hat in einem der taz vorliegenden Schreiben an die Justizvollzugsämter klargestellt, „daß eine Überlassung von Einmalspritzen an Gefangene nicht in Erwägung gezogen werden sollte“. Zwar sei die Abgabe solcher Spritzen an Heroinabhängige „nicht strafbar“, aber sie „konterkariere“ die Ziele des Strafvollzuges. Das Strafvollzugsgesetz verpflichte „zur Gesundheitsvorsorge für die Gefangenen und damit zur Abkehr von Selbstgefährdungen“. Die auch von der AIDS-Hilfe NRW geforderte Überlassung von Einmalspritzen „würde dieser Pflicht widersprechen“.

Der Sprecher der grünen Landtagsfraktion, Roland Appel, hält diese Argumentation „in sich für widersprüchlich“. Gerade die Gesundheitsvorsorge gebiete es, zur Verringerung der AIDS-Gefahr eine Alternative zu den im Knast üblichen, hochgefährlichen „Stationspumpen“ anzubieten. Doch zu diesem Infektionsrisiko schweigt sich Behrens in seinem Schreiben aus. Statt dessen beschwört er die Gefahr, „nicht drogenabhängige Gefangene“ könnten durch die Spritzenabgabe „zur Injektion von Rauschmitteln verleitet werden“. Zudem sei der Besitz von Spritzen in den Händen der Gefangenen „mit einem erheblichen Sicherheitsrisiko verbunden“.

Bei seinem Amtsantritt hatte Behrens mit der Bemerkung, es müsse „dringend über eine neue Rauschgiftpolitik nachgedacht werden“, noch Hoffnungen auf eine Ausweitung des Methadonprogramms genährt. Für den Knast kommt die Substitution dem Schreiben zufolge jedoch „in den meisten Fällen nicht in Betracht“. Für ein besonderes Methadon- Programm sei „im geschlossenen Vollzug kein Raum“. Gerade die Ausdehnung der Methadon-Substitution „in den Knast hinein“ hält Appel dagegen für „einen Knackpunkt“ im Kampf gegen das Heroin-Elend. Was Behrens dazu sage, so Appel wörtlich, „widerspricht auf jeden Fall dem Geist des Koalitionsvertrages“. Walter Jakobs