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Tatort muß zahlen

Der SFB muß für Dreharbeiten zum Tatort-Krimi „Endstation“ erst einmal eine Sondernutzungsgebühr von 120 Mark bezahlen, entschied gestern das Verwaltungsgericht. Es hat allerdings noch nicht geklärt, ob der SFB als gemeinnützige Rundfunkanstalt des öffentlichen Rechts grundsätzlich von solchen Gebühren befreit sei. Bis dahin könne es dem Sender zugemutet werden, die Gebühren vorzustrecken. Der SFB war davon ausgegangen, daß er für die Dreharbeiten keine Sondernutzungsgebühren zahlen müsse. Dies ist nach dem Beschluß jedoch „nicht offensichtlich“. Schließlich stelle der SFB einen Wirtschaftsplan auf und trete in Konkurrenz mit Privaten.ADN

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