: Bewährung für sexuellen Mißbrauch
Ein 66jähriger Rentner, der seine Enkelin ab deren achtem Lebensjahr sexuell mißbraucht hatte, ist gestern zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden. Das Landgericht machte zur Auflage, daß der Angeklagte 600 Mark an das Kinderschutzzentrum zahlt. Strafmildernd wirkte sich das Geständnis aus, wodurch dem Kind eine Vernehmung im Gerichtssaal erspart blieb. Der Großvater hatte sich nach dem Tod seiner Frau um das Mädchen gekümmert.ADN
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