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Quote für Kinderlose -betr.: "Frauenquote scheidet Bremer Geister", taz vom 18.10.1995

Betr.: „Frauenquote scheidet Bremer Geister“, taz v. 18.10.

Das Bremer Gleichstellungsgesetz wollte Frauen bei der Vergabe von Beförderungstellen bevorzugen, wenn sie gleiche Leistung erbringen, d.h. konkret, wenn die Beurteilungspunktzahl gleich ist. Diese Bevorzugung sollte solange greifen, bis die Frauen auf der jeweiligen Hierachieebene zu gleichen Anteilen (Quotierung) vertreten sind.

Meine persönliche Erfahrung mit diesem „Gesetz“ ist die, daß nicht alle Frauen gleich behandelt wurden. Nutznießerinnen der Quotierung waren bisher ausschließlich die Frauen, die keine Kinder zu betreuen hatten und deshalb ihre volle Arbeitskraft auf Ganztagsstellen einbringen konnten. In fast allen Rechtstreiten um die Einhaltung des Gleichstellungsgesetzes ging es um Frauen, die den gleichen beruflichen Werdegang (Karriere) wie ihre männlichen Kollegen vorzuweisen hatten, die aber zudem das „Geschlecht“ in die Waagschale werfen konnten. Die faktisch wirklich benachteiligten Frauen (Mutterschaftsurlaub, Erziehungsurlaub, Teilzeitbeschäftigte) kamen in diesem Gleichstellungsgesetz nicht vor. Katharina Mayer-Schwinkendorf

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