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: Durchbruch eingebrochen?

Als am letzten Wochenende die Medienklausur der Länderchefs zu Ende ging, sprachen alle noch von einem großen unerwarteten „Durchbruch“: Nicht nur auf einen Kompromiß über die Zukunft der ARD, sondern auch auf „Eckpunkte“ für die so umstrittene Konzentrationskontrolle bei den Privatsendern wollte man sich geeinigt haben: Eine Länderkommission aus Fachexperten (KEK: „Kommission zur Konzentrationsermittlung“) soll künftig jeden neuen Lizenzantrag danach beurteilen, ob er zu bedenklicher Medienkonzentration führen würde. Und gegen das Urteil der KEK sollten die Landesmedienanstalten nur mit Zweidrittelmehrheit anders entscheiden können. Die bedenkliche Medienkonzentration soll künftig bei 30 Prozent Anteil am Fernsehmarkt beginnen. Darauf kommt zwar keiner der Konzerne auch nur annähernd – aber sei's drum.

Doch schon am Montag war's mit der trauten Harmonie vorbei. Da meldete sich NRW-Wirtschaftsminister Wolfgang Clement ungefragt zu Wort. Man habe in der gemeinsamen Erklärung einen wichtigen Beschluß vergessen: daß nämlich künftig ein Medienkonzern auch einen Sender allein besitzen dürfe (einen zweiten zu 50 und weitere zu 25 Prozent). Doch kaum fragten Journalisten bei anderen Ländern nach, da wußten die Kollegen nichts von einer solchen Einigung. Auf den Münchner Medientagen bestätigte Ministerpräsident Stoiber Clement nun immerhin zur Hälfte: Das sei zwar „die Grundlage, von der wir ausgehen“, Details müßten aber noch geklärt werden, die Regelung sei ihm noch etwas zu starr.

Als dann das Ergebnisprotokoll bekannt wurde, stand da zwar etwas von einer „Obergrenze von 30 Prozent als Zeichen für wesentliche Meinungsmacht“, sie solle über die Feststellung von Zuschaueranteilen erfolgen. Doch dann folgt gleich ein Satz, der die Einigung wieder dementiert: Daneben sei „auch der von Schleswig-Holstein vorgelegte Marktzugangsansatz zu prüfen“. Und auch die Kieler Staatskanzlei hat ihr eigenes „Marktanteilsmodell“ (taz v. 13. 10.) noch nicht aufgegeben. Soviel zum „großen Durchbruch“.MR