: Brandstiftung in der Ehe
■ Zwei Jahre Haft für anhaltende Terrorisierung der eigenen Frau
„Ich kannte meine Frau nicht mehr. Sie war ungehalten!“ Tatsächlich: Sevda T. war sehr „ungehalten“ darüber, daß ihr Ehemann, Akin T. nicht nur ihren Rausschmiß durch Drohungen bei ihrem Arbeitgeber erreicht, sondern jetzt auch noch ihren Paß zerrissen hatte. Nun sah sie erst recht nicht ein, ihrem Mann in die Türkei zu folgen. Sie schimpfte. „Sie hat mich richtig beleidigt“, sagt der ehemalige Informatikstudent, heute 37 Jahre alt. Er sitzt auf der Anklagebank des Bremer Landgerichtes und erzählt, wie es zu den zwei Brandstiftungen kam.
Sevda T. machte einen Fehler, indem sie nicht nur ihren Mann beleidigte, sondern ihm auch mitteilte, sie habe hier in Bremen ihre eigene Lebensgrundlage. „Dann mache ich Deine Wohnung kaputt!“ So sprach der wütende Ehemann, der nach Ansicht der Gutachter seit seiner Kindheit ein extremes Harmoniebedürfnis habe, sprang auf und suchte ein Beil. Aber Sevda T. hatte kein Beil im Haus. Also zerschlug Akin T. was eben ging mit den Fäusten. Dann fesselte er seine Ehefrau und drohte, sie in den Bettkasten zu stecken. Es blieb bei der Drohung: er zündete lediglich die Möbel an, schnappte sich seinen fünfjährigen Sohn, der alles miterleben mußte, und verließ die brennende Wohnung. „Ich wollte fliehen“, jammert er nun auf der Anklagebank. Sevda T. gelang die Flucht zu Nachbarinnen, wo sie zu ihrem Glück über Nacht blieb. Denn am nächsten Tag trieb es den wütenden Ehemann – er weiß bis heute nicht warum – wieder zum Tatort. Dort zündete er den Rest an. Sachschaden 150.000 Mark.
Akin T.s Verteidiger spricht von „Rechtsfrieden“, um den es hier im Prozeß gehe. Er spricht auch davon, daß das gestörte Verhältnis der Eheleute T. wieder eingerenkt werden müsse. Der Angeklagte selbst glaubt, seine Frau sei von ihren Eltern beeinflußt. Deshalb wolle sie nicht mehr mit ihm sprechen. Die Vertreterin der Sevda T. spricht Klartext: ihre Mandantin habe Todesangst und wolle nur noch eines, nämlich die Scheidung.
Die beiden Gutachter sehen beim Angeklagten keine schwerwiegende Störung, aber eine neurotische Persönlichkeitsstruktur. Sie attestieren ihm verminderte Schuldfähigkeit, weil er stark unter der zerrütteten Ehe seiner Eltern leide. Das Gericht folgt dieser Sichtweise und bleibt im unteren Drittel des Strafrahmens: zwei Jahre ohne Bewährung. Der Verteidiger läßt das Urteil nicht rechtskräftig werden, sondern geht in die Revision. Sein Ziel ist eine Bewährungsstrafe, damit Akin T. ausgewiesen wird. Bei einer Haftstrafe müßte er zusätzlich noch den Rest einer alten Bewährungsstrafe wegen versuchten Totschlags absitzen. Sevda T. hätte dann viereinhalb Jahre Ruhe. ali
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