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Glück auf in Gorleben, Bergfrau!

■ Bundesverwaltungsgericht erlaubt weitere Erkundung des Salzstocks von Gorleben, BI dennoch optimistisch

Hannover (taz) – Angela Merkel darf weiter tiefe Löcher in den wendländischen Sand graben lassen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist dafür nicht nötig. So hat das Bundesverwaltungsgericht gestern entschieden – gegen das Land Niedersachsen, das mit einer Klage gegen das sogenannte Erkundungsbergwerk Gorleben schon in der unteren Instanz unterlag.

Zu Recht, meinen nun auch die Berliner Richter. Zwar ist auch ihnen hinlänglich bekannt, daß in Gorleben das einzige deutsche Endlager für hochradioaktive Abfälle entstehen soll, dieser Zweck jedoch stand nicht zur Debatte. Vielmehr, meint das Bundesverwaltungsgericht, werde zur Zeit der Salzstock von Gorleben nur „untertägig erkundet“. Die bereits abgeteuften Schächte wie auch die geplanten Stollen sind allerdings durchaus groß genug, um Behälter für die Endlagerung radioaktiver Stoffe aufzunehmen.

So unvollendet das Erkundungsbergwerk ist – es gilt trotzdem schon als „Altanlage“. Die erste Betriebsgenehmigung von 1992 lief Ende 1992 aus. Mit dem Hinweis auf eine inzwischen geänderte Rechtslage wollte das Land Niedersachsen einer Verlängerung nicht zustimmen – die 1990 in Kraft getretene Novelle des einschlägigen Bundesberggesetzes hätte eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben. Diese Vorschrift sei aber in diesem Fall nicht rückwirkend anzuwenden, meint das Berliner Gericht, das „keinen gesetzlichen Grund“ erkennt, den damaligen Antrag der Bundesregierung abzulehnen, zu folgen.

Der Landeskasse steht wegen dieses Rechtsirrtums eine Schadensersatzforderung von neun Millionen Mark bevor. Tatsächlich hatten die Schachtbauer das Bergwerk aus ganz anderen Gründen nicht in der vorgesehenen Frist fertigstellen können. Sie hatten die geologischen Probleme in Gorleben völlig unterschätzt. Vor allem die Arbeiten im EndlagerschachtI standen über Jahre still, weil der Gebirgsdruck einen Teil des Schachtes zerquetscht hatte.

Nicht von Belang fand die Berliner Kammer außerdem, daß ein großer Teil des Gorlebener Salzstocks dem Grafen Bernstorff gehört, der allein das Recht besitzt, die Salzlager abzubauen. Der Graf denkt gar nicht daran, dieses Privileg an den Bund abzutreten. Trotzdem dürfe die bergmännische Erkundung fortgesetzt werden, entschied das Bundesverwaltungsgericht. Es ließ die Frage offen, ob es nach dem Bundesberggesetz eine Möglichkeit zur Enteignung der gräflichen Salzrechte für den Endlagerbau gibt.

Niedersachsens Umweltstaatssekretär hält die weitere Erkundung des Standortes für sinnlos. Genehmigt werden müsse sie trotzdem. Wegen der offen Frage der gräflichen Salzrechte gehe der Bund jedoch das Risiko ein, sein eigenes Vorhaben nicht durchführen zu können.

Die BI Lüchow-Dannenberg hat das Urteil „weniger mit Enttäuschung als Empörung“ aufgenommen, wie der BI-Sprecher Wolfgang Ehmke formuliert. Daß eine industrielle Ansiedlung solchen Ausmaßes ohne jede Öffentlichkeitsbeteiligung genehmigt werde, sei beispiellos. Anders als das Land Niedersachsen könnten die BürgerInnen des Landkreises Lüchow-Dannenberg jedoch nicht auf Bundestreue verpflichtet werden. „Das Projekt wird ins Stocken geraten“, sagt die Bürgerinitiative voraus. Jürgen Voges Kommentar Seite 10

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