piwik no script img

Gleiche Rechte für alle DDR-Spione

■ Anwalt Croissant zieht vor die Menschenrechtskommission

Berlin (taz) – Rechtsanwalt Klaus Croissant hat bei der Europäischen Menschenrechtskommission Beschwerde gegen seine Verurteilung als Stasi-Spitzel erhoben. In einem vielbeachteten Verfahrten war der frühere RAF-Verteidiger 1993 vom Berliner Kammergericht wegen Agententätigkeit für die DDR zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden, die auf Bewährung ausgesetzt wurde.

Zum einen rügt Croissant die Unterscheidung zwischen „guten“ (in der DDR beheimateten), und „bösen“ (BügerInnen aus der alten Bundesrepublik) Spionen als Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Zum anderen sieht Croissant mit seiner Verurteilung auch das Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt. Der Anwalt hatte vor Gericht angegeben, nur öffentlich zugängliches Material an Kontaktpersonen in der DDR weitergegeben zu haben. Nachdem eine Revision gegen das Urteil verworfen worden war, hatte Croissant eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt, die zurückgewiesen wurde. wg

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen