Privatschulen nur noch für Bremer

■ Niedersachsen streicht Gastschulgeld ab 97 / Bremen stimmt zu

Die Bremer Privatschulen werden ab 1997 gezwungen, auf die Aufnahme niedersächsischer SchülerInnen zu verzichten. Für niedersächsische Kinder, die nach dem 15. August 1996 aufgenommen werden, zahlt Niedersachsen kein Gastschulgeld mehr, und Bremen tut das nach einer Klausel im Schulgesetz nur für Landeskinder. Das ist das Ergebnis der Verhandlungen, die Bildungssenatorin Bringfriede Kahrs mit ihrem niedersächsischen Kollegen Rolf Wernstedt geführt hat und nun in Form eines unterschriftsreifen Vertrages vorliegen.

Für die 2.875 niedersächsischen Kinder, die zur Zeit öffentliche Bremer Schulen besuchen, zahlt Niedersachsen weiterhin ein pauschales Gastschulgeld. Die Summe reduziert sich jedoch von 7,78 Millionen Mark in diesem Jahr auf 6,7 Millionen ab 1996. Außerdem erhält Bremen noch 4,3 Millionen Mark von einzelnen Umlandgemeinden für die Aufnahme ihrer Kinder an Bremer öffentlichen Schulen. Senatorin Kahrs versprach gestern, auch für die Privatschulen über entsprechende Verträge mit den Umlandkommunen zu verhandeln.

„Die Hängepartie ist beendet“, freute sich Kahrs nach der Zustimmung des Bremer Senats und des niedersächsischen Kabinetts zu dem ausgehandelten Vertrag. Gemeint war damit die Tatsache, daß sowohl das Land Bremen als auch die Bremer Privatschulen seit Juli keinen Pfennig Gastschulgeld mehr aus Niedersachsen bekommen hatten. Und das, obwohl Klaus Wedemeier und Gerhard Schröder kurz vor der Bremer Bürgerschaftswahl eine erfolgreiche Einigung in der Gastschulfrage verkündet hatten.

„Das Ausstiegsszenario kann von den Privatschulen nun verträglich abgefedert werden“, erklärte Kahrs weiter. Gemeint ist damit ein Abbau von LehrerInnenstellen, wenn ab 1997 die niedersächsischen SchülerInnen langsam immer weniger werden. Eine Schließung von Privatschulen werde es wohl nicht geben, schließlich könnten sie statt der niedersächsischen auch Bremer SchülerInnen aufnehmen. Für die Bremer Tobiasschule, an der schwerstbehinderte Kinder unterrichtet werden, von denen die Hälfte aus niedersachsen stammen, wurde eine Sonderregelung vereinbart. Dort zahlt Niedersachsen auch nach 1997 ein Gastschulgeld, wenn entsprechender sonderpädagogischer Förderbedarf bei den Kindern in Niedersachsen festgestellt worden ist.

Die Privatschulen haben gestern umgehend eine Klage gegen die „Landeskinderklausel“ im Bremer Schulgesetz angekündigt. Die verstößt nach Meinung von Gutachtern nämlich gegen das Grundgesetz, das sie die freie Schulwahl beschneidet. Ase