piwik no script img

Bestechung

Ein 41jähriger Mann muß sich seit gestern vor dem Hamburger Amtsgericht wegen Bestechung verantworten. Er soll zwischen 1992 und 1993 in 21 Fällen einen Angestellten der Ausländerbehörde bestochen haben. Für seine Vermittlungstätigkeit soll er rund 30.000 Mark erhalten haben. Der Behördenmitarbeiter, der die Aufenthaltsgenehmigungen ausgestellt hatte, wurde vorgestern wegen Bestechlichkeit zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt (taz berichtete).

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen