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Polizist Paul Grüninger rehabilitiert

■ St. Gallener Gericht sprach den „Judenretter“ posthum frei

St. Gallen (dpa) – Genau 55 Jahre nach seiner Verurteilung ist gestern in St. Gallen der als „Schweizer Judenretter“ bekannt gewordene Paul Grüninger von der Justiz posthum rehabilitiert worden. Dem früheren Polizeihauptmann, der im Zweiten Weltkrieg Tausende jüdische Flüchtlinge illegal einreisen ließ und dafür bestraft sowie aus dem Staatsdienst entlassen worden war, ist damit 23 Jahre nach seinem Tod Gerechtigkeit widerfahren. Das Gericht hat Grüninger in einem neuen Verfahren in dem selben Saal freigesprochen, in dem er 1940 verurteilt worden war. In der Begründung heißt es, Grüninger habe als Notstandshelfer gehandelt, weil Juden und ihre Angehörigen Ende der dreißiger Jahre an Freiheit, Leib und Leben gefährdet gewesen seien. „Wer wie ich wiederholt Gelegenheit hatte, die traurigen herzzerbrechenden Auftritte, das Zusammenbrechen der Betroffenen, das Jammern und Schreien von Müttern und Kindern, die Selbstmorddrohungen und -versuche dazu mitanzusehen, der konnte schließlich einfach nicht mehr mittun“, sagte Grüninger 1939. Statt die Menschen, die aus dem von Deutschland besetzten Österreich durch das Rheintal flohen, pflichtgemäß abzuweisen, fälschte er Einreisedaten, frisierte Statistiken und stellte Ausweise aus. 1940 war er dafür zu einer Buße von 300 Franken und Entlassung ohne Anspruch auf Rente verurteilt worden.

Der Anwalt der Nachkommen Grüningers sagte vor Gericht, die Entscheidung sei eine Chance, „das düsterste Kapitel der Schweizer Geschichte dieses Jahrhunderts, wenn nicht der Schweizer Geschichte überhaupt“ auch juristisch aufzuarbeiten.

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