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PolitikerInnen- Sozialverhalten: Ungenügend!

■ betr.: Änderung des Gesetzes zur Pflegeversicherung

Mit Betroffenheit und großem Erstaunen haben wir als Fachschüler/innen in der Heilerziehungspflege die Absicht zur Kenntnis genommen: Im Deutschen Bundestag soll das Gesetz zur Pflegeversicherung mit dem Ziel geändert werden, daß ausschließlich Alten- und Krankenpfleger als leitende Fachkräfte bei der Pflege von Menschen mit Behinderungen zukünftig eingesetzt werden. [...] Es ist kaum zu glauben, wie gewählte Repräsentanten der deutschen Bürger die Belange von Menschen mit Behinderung ignorieren. Grund dafür dürfte wohl sein, daß Menschen mit geistiger Behinderung kein Wählerpotential darstellen!

Die Initiative zur Änderung der Pflegeversicherung zeigt nicht nur mangelnde ethische und soziale Verantwortung der Politik, sondern auch die Tatsache, daß bei den politisch Verantwortlichen offenbar keine Kenntnisse darüber vorhanden sind, welche Art von Betreuung und von fachlicher Kompetenz in der Behindertenhilfe notwendig sind.

Auch unsere Arbeitsplätze als zukünftige Heilerziehungspfleger werden durch dieses Vorgehen berührt und massiv bedroht. Mit den geplanten Änderungen steht die Existenz unseres Berufs, der für die Arbeit mit behinderten Menschen qualifiziert, auf dem Spiel. Wir erhalten eine Ausbildung, in der pädagogische und pflegerische Inhalte optimal verbunden werden und sind deshalb wie keine andere Berufsgruppe geeignet, pädagogisch zu betreuen und zu fördern. Nur durch die Kombination zwischen Pflege und pädagogischer Betreuung kann ein Höchstmaß an Lebensqualität für Menschen mit Behinderung geschaffen werden, worauf diese aufgrund Art. 1, 3 Abs. 2 GG nicht nur moralischen, sondern auch einen verfassungsrechtlichen Anspruch haben. Durch die geplante Änderung wird dies, zum Nachteil behinderter Menschen, in Frage gestellt. Manuela Lichtenegger, Schüle-

rin der Fachschule für Heilerzie-

hungspflege und -hilfe des Cha-

ritasverbandes in Altenhohenau

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