: Betr.: Schutzklausel zur Abwehr möglicher Unterwanderungsversuche der Scientology-Sekte
Zur Abwehr möglicher Unterwanderungsversuche der Scientology-Sekte strebt der Senat eine einheitliche Regelung an. „Wir wollen eine Schutzklausel, die für alle Behörden verbindlich ist“, erklärte der Staatssekretär der Senatsverwaltung für Jugend, Klaus Löhe. Es müsse verhindert werden, daß die Sekte von der Vergabe öffentlicher Großaufträge profitiert. Gedacht werde insbesondere an PR- und Unternehmensberater, die Bereiche Fort- und Weiterbildung sowie die Immobilienbranche. Löhe wurde mit der Leitung einer Arbeitsgruppe beauftragt, an der unter anderem die Staatssekretäre der Innen-, Finanz- und Bauverwaltung teilnehmen sollen. Eng zusammengearbeitet werden soll mit Hamburg, wo ebenfalls über einer solchen verwaltungsinternen Vorschrift gebrütet wird. Eine generelle Überprüfung der Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes lehnte Löhe ab. Ein Amtsmißbrauch für Scientology-Zwecke werde aber disziplinarrechtlich ebenso geahndet wie etwa bei ehemaligen IMs. In Berlin pocht seit kurzem die Innenverwaltung bei Vertragsabschlüssen auf die Einhaltung einer Schutzklausel, in der sich die Firmen verpflichten, weder der Scientology-Sekte anzugehören noch nach den Lehren des Gründers Ron L. Hubbard zu arbeiten. Während die Managment-Unternehmen KPMG, Arthur D. Little und Price- Waterhouse unterschrieben, löste eine Anfrage bei rund 70 Firmen der Verlagsbranche Ärger aus. Unter Hinweis auf die Pressefreiheit verweigerten unter anderem der Tagesspiegel- und der Axel Springer Verlag ihre Unterschriften.
Severin WeilandFoto: David Reed
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